AGB's
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal- und Unternehmensberatung
Stand 01.01.2018
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Sistek HR Consulting e.U., im folgenden kurz "Sistek", und des Vertragspartners, im folgenden kurz "Auftraggeber" genannt, im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus "Personal- und Unternehmensberatung".
2. Personal und Unternehmensberatung
Sistek führt für den Auftraggeber die Personalsuche und -auswahl auf Basis der gemeinsam mit dem Auftraggeber erstellten oder von diesem zur Verfügung gestellten Stellenbeschreibung der zu besetzenden Position sowie des Anforderungsprofils des/der Kandidaten/- in durch.
Der Umfang eines konkreten Unternehmensberatungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
3. Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Sistek auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit Sisteks bekannt werden (Änderungen des Kundennamens, seiner Firmenbezeichnung usw.).
4. Vertragsdauer
Der Beratungsvertrag tritt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, spätestens mit dem ersten notwendigen Schritt, der seitens Sistek für die Personalsuche und -auswahl auf Basis der Stellenbeschreibung und des Anforderungsprofils gesetzt wird, in Kraft. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes. Gerät der Auftraggeber im Falle von Zwischenabrechnungen in Zahlungsverzug, wird über ihn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet. Handelt er sonst grob vertrags- oder gesetzeswidrig, ist Sistek berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
5. Honorar
Das mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Honorar deckt den Arbeitsaufwand von Sistek für die Suche und Auswahl sowie für die Präsentation der geeigneten Kandidaten ab und wird nach Abschluss des (freien) Dienstvertrages zwischen Auftraggeber und Kandidaten - somit spätestens mit Dienstantritt - von Sistek in Rechnung gestellt (Erfolgshonorar). Sistek ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar umfasst je nach getroffener Vereinbarung einen bestimmten Prozentsatz des Jahresbruttobezugs in Vollzeitbeschäftigung.
Der Berechnung des Honorars wird das Bruttomonatsentgelt für Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung ist das Bruttomonatsen
tgelt auf Vollzeit hochzurechnen) der von Sistek vermittelten Arbeitskraft, aufgerundet auf die nächsten 250,00€ zugrunde gelegt. Das Bruttomonatsentgelt setzt sich zusammen aus dem der von Sistek vermittelten Arbeitskraft in Aussicht gestellten bzw. mit diesem vereinbarten Bruttomonatsgehalt (Fixum) zuzüglich Überstundenpauschalen und anteiliger Sonderzahlungen voraussichtlicher Erhöhungen im ersten Dienstjahr und dem Durchschnitt allfälliger Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr. Das Mindesthonorar beträgt 2.000,00€ Telefon-, Post- und Telegrammspesen sind im Honorar inkludiert.
Das Honorar ist sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird zuzüglich 20% Ust. verrechnet. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Zinssatz in Höhe von 9,2% zuzüglich des jeweils gültigen Basiszinssatzes verrechnet. Als Entschädigung für die Betreibungskosten werden dem Beschäftiger Mahnspesen in Höhe von 40,00€ je nach Mahnlauf in Rechnung gestellt.
6. Haftung und Schadenersatz
Sistek haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personalschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit), Auswahlverschulden.
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Geht der Auftraggeber mit einem von Sistek namhaft gemachten Kandidaten innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Bekanntgabe des Namens einen (freien) Dienstvertrag ein, verpflichtet sich dieser, Sistek schriftlich zu verständigen und das im Beratungsvertrag vereinbarte Honorar wird sofort zur Zahlung fällig. Erfolgt die Verständigung verspätet oder unterlässt der Auftraggeber die Verständigung, hat er das Zweifache des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars zu entrichten.
7. Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und Verschwiegenheit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Namen der Kandidaten/Kandidatinnen sowie alle über diese ihm zugegangenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Inbesondere verpflichtet er sich, diese unter keinen Umständen an dritte Personen weiterzugeben oder sie auch nur namhaft zu machen. Handelt der Auftraggeber wider dieser Verpflichtung, gilt eine verschuldensunabhängige, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe in der Höhe des zweifachen in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorars als vereinbart.
Sistek verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Ausnahmen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Sistek ist berechtigt, ihre anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Sistek Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
8. Sonstiges
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen auf elektronischem Weg bzw. einer telefonischen Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Sistek ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Sistek ausdrücklich einverstanden.
9. Schlussbestimmungen
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Alle von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind schriftlich zu fixieren. Das gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
Als Gerichtsstandort gilt St. Pölten.